header bundesverfassungsgericht

Erlässt die Gemeinde bei der Aufstellung eines Bebauungsplans eine Veränderungssperre, muss der Grundstückseigentümer dies nicht länger als drei Jahre entschädigungslos hinnehmen.

Lesen Sie dazu den Artikel von Fachanwalt Dr. Michael Oerder zum Urteil des OVG Schleswig-Holstein vom 14. November 2022, Az. 1 KN 10/22 in der Immobilien Zeitung Nr. 22 vom 01.06.2023.

Ihre Ansprechpartner:

michael oerder gr

Dr. Michael Oerder
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-73
E-Mail: m.oerder[at]lenz-johlen.de

Back to top

Wir setzen für die technisch fehlerfreie Funktion der Website einen "Session-Cookie" sowie einen Cookie zur Sprachwahlsteuerung ein. Diese gewährleisten die Funktionsweise unserer Webdienste. Mit der Nutzung unserer Internetseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies verwenden. Weitere Cookie-Funktionen (z. B. für Statistiken und Marketingzwecke) werden nicht genutzt.