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Am 7.7.2023 ist das sogenannte Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften in Kraft getreten. Kernpunkte der erneuten Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) sind das Verfahren der Öffent-
lichkeits- und Trägerbeteiligung, die Einführung eines weiteren Privilegierungstatbestands im Außenbereich für Anlagen für erneuerbare Energien, Abweichungsmöglichkeiten im Katastrophenfall sowie Änderungen in der Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Über die Änderungen des Baugesetzbuches im Einzelnen informieren Sie unsere Experten in unserem Newsletter.

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Dr. Thomas Lüttgau

Dr. Thomas Lüttgau
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-25
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sebastian wies

Dr. Sebastian Wies, LL.B.
Rechtsanwalt

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