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Das Beeinträchtigungsverbot der Nahversorgung im Einzugsbereich eines Vorhabens ist mit höherrangigem Recht unvereinbar.

Lesen Sie dazu den Artikel von Fachanwalt Dr. Alexander Beutling zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Mai 2023, Az. 4 CN 10/2125 – in der Immobilien Zeitung, AusgabeNr. 1-2 vom 11.01.2024.

Ihr Ansprechpartner:

alexander beutling gr

Dr. Alexander Beutling
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-74
E-Mail: a.beutling[at]lenz-johlen.de

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