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Gemeinsam mit Vertretern der Immobilien- und Baubranche Nordrhein-Westfalen hat Ministerin Ina Scharrenbach hat am Dienstag, 27. Februar 2024, die neuen Richtlinien der öffentlichen Wohnraumförderung 2024 vorgestellt.

Mit der öffentlichen Wohnraumförderung unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen die (Neu-) Schaffung, Modernisierung und Erhaltung moderner, barrierefreier, klimaschutzorientierter und insbesondere bezahlbarer Wohnstandorte und Wohnangebote mit Mietpreis- und Belegungsbindungen für unterschiedlichste Zielgruppen. Die geförderten Investitionen berücksichtigen die Nachhaltigkeitsziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie in der Fassung des Kabinettsbeschlusses der Bundesregierung vom 10. Dezember 2021.

Die neue Förderung berücksichtigt weiter steigende Baukosten und sieht für den Mietwohnungsneubau monatliche Bewilligungsmieten zwischen 6,50 EUR und 7,85 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche für die Einkommensgruppe A vor, in der sich ein Großteil der Inhaber von Wohnberechtigungsscheinen befinden. So fällt in diese Gruppe nach Angaben der NRW.Bank etwa eine Einzelperson mit einem maximalen jährlichen Bruttoeinkommen von 33.100 EUR oder ein Rentner mit maximal 27.000 EUR. Bei zwei Personen mit zwei Kindern liegt die Grenze demnach bei 59.600 EUR. Die Einkommensgrenzen in der Gruppe B liegen um rund 40 Prozent darüber. Für die Einkommensgruppe B steigen die monatliche Bewilligungsmieten je nach Lage, auf bis zu 7,55 EUR bis 9,00 EUR vor. Für die Städte Köln, Düsseldorf, Bonn und Münster bedeutet dies beispielsweise einen Anstieg um einen Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.

 Quelle: Pressemitteilung des MHKBD NRW vom 27.02.2024

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