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Am 1. August 2023 tritt die sog. Mantelverordnung (Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz-und Altlastenverord-
nung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung v. 09. 07. 2021, BGBI. 2021 Teil I Nr. 43 v. 16. 07. 2021) in Kraft. Damit gelten in Deutschland erstmals bundeseinheitliche Rechtsvorschriften für die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe sowie erstmals bundeseinheitliche Anforderungen an die Verwertung von Materialien in Verfüllungen von Abgrabungen und Tagebauen.

Nach 15-jähriger Diskussion zwischen der Bundesregierung, den Bundesländern und den Verbänden sowie nach Durchführung eines wissenschaftlich begleiteten sog. Planspiels sowie weiterer Forschungsvorhaben zur Abschätzung der Folgen des Inkrafttretens
neuer Verwerterregeln, hat die Bundesregierung die sog. Mantelverordnung am 09. 07. 2021 beschlossen und am 16. 07. 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet.  Die Mantelverordnung bildet den formalen Rahmen bzw. Mantel für insgesamt fünf Artikel, wobei die neue Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und die novellierte Bundes-Bodenschutz-und Altlstenverordnung (BBodSchV) den Kern des Regelungsvorhabens bilden.

Zusammen mit drei Mitautoren, ebenfalls Mitgliedern des ITVA-Fachausschusses C 6 „Umgang mit Bodenmaterial und anderen mineralischen Stoffen“ (ITVA= Ingenieurtechnischer Verband für Altlastenmanagement und Flächenrecycling e.V.) hat Dr. Inga Schwertner einen Aufsatz zur Mantelverordnung verfasst, der in der Ausgabe 2/2023 der Zeitschrift altlasten spektrum veröffentlicht ist.

Ihre Ansprechpartnerin:

Dr Inga Schwertner

Dr. Inga Schwertner
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-18
E-Mail: i.schwertner[at]lenz-johlen.de

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