Der neue Einzelhandelserlass NRW VHW-Seminar am 13.8.2008 in Bergisch-Gladbach

Der bisher in NRW gültige Einzelhandelserlass datiert aus dem Jahr 1996. Seitdem haben sich die Rahmenbedingungen für die Beurteilung von großflächigem Einzelhandel vielfältig gewandelt. Als Reaktion auf das u.a. durch die Kanzlei Lenz und Johlen erstrittene Centro-Urteil des OVG Münster hat der Landesgesetzgeber in § 24a LEPro die einzelhandelsrelevanten Ziele neu definiert. Hinzu kommen eine Klarstellungen des BVerwG zu § 11 Abs. 3 BauNVO. Zu diesen Themen werden seitens der Kanzlei RAe Dr. Oerder und Dr. Lüttgau zusammen mit Frau Heitfeld-Hagelgans, MBV NRW, und Herrn Schmidt-Illguth, BBE, Vorträge zu den Voraussetzungen und zum Verständnis des Erlasses halten.
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