Der Ausschuss Verwaltungsrecht des Deutschen Anwaltsvereins äußert in seiner Stellungnahme vom 4. Januar 2011 Bedenken im Hinblick auf das geplante Gesetz Zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Beschleunigung von Planfeststellungsverfahren (Planungsvereinheitlichungsgesetz - PlVereinhG) hat der Verwaltungsrechtsausschuss des DAV ausführlich Stellung genommen. Der DAV begrüßt grundsätzlich die Konzentrierung der verfahrensrechtlichen Regelungen des Planfeststellungsrechtes im Verwaltungsverfahrensgesetz. Dadurch werde ein Harmonisierung der insbesondere durch das Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz entstandenen Rechtszersplitterung im Bereich der bundesrechtlich geregelten Planfeststellung erreicht. Der Verwaltungsrechtsausschuss äußert aber Bedenken u.a. zur generellen Fakultativstellung des Erörterungstermins, zur Einführung zwingender Fristen für den Abschluss der Erörterung, zu der erweiterten Einsatzmöglichkeit der Plangenehmigung und zur Wirksamkeit des Planfeststellungsbeschlusses nach Unterbrechung seiner Durchführung. Die ausführliche Stellungnahme finden Sie hier.