Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen vom 14.12.2010 Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen vom 14.12.2010 (Az.: 6 K 294/08) hat ein seit Jahren andauernder Rechtsstreit seinen vorläufigen Abschluss gefunden. Mit diesem Urteil wurde die letzte noch anhängige Klage gegen eine aus dem jahr 2007 stammende Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Steinbruchs zwischen Aachen und Stolberg abgewiesen. Die Klägerin, die sich als Mitglied einer Bürgerinitiative bereits im Rahmen des förmlichen Genehmigungsverfahrens vehement gegen die Planung gewandt hatte, hatte mit ihrer Klage neben verfahrensrechtlichen Mängeln aus ihrer Sicht schädliche Auswirkungen durch Erschütterungen (Sprengungen), Lärm und Luftschadstoffe geltend gemacht. Das Verwaltungsgericht bestätigte, dass keine Verfahrensverstöße vorliegen und dass gutachterlich belegt sichergestellt sei, dass das Vorhaben nicht zu den von der Klägerin befürchteten Gesundheitsgefahren führen wird. Die Berufungen gegen seine Entscheidung hat das Verwaltungsgericht nicht zugelassen. Die unterlegene Klägerin hat die Möglichkeit, beim Oberverwaltungsgericht Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen. Ob sie hiervon Gebrauch macht, bleibt abzuwarten. Die Rechtsanwälte Lenz und Johlen haben sowohl das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren als auch die sich hieran anschließenden gerichtlichen Verfahren für den Vorhabenträger betreut. Der Steinbruch wird seit 2007 betrieben. Dr. Michael Oerder Fachanwalt für Verwaltungsrecht