Gutachten erkennt Rechtswidrigkeit des Ratsbeschlusses Die Krafwerke Mainz-Wiesbaden beabsichtigen die Erneuerung Ihrer Kraftwerke im Mainzer Stadtgebiet durch die Errichtung eines modernen Kohleheizkraftwerkes. Lange Zeit wurde eine entsprechende Planung zwischen Vorhabenträger und Stadt kooperativ vorangetrieben. Nach erfolgtem Grundsatzbeschluss des Rates und der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens im Genehmigungsverfahren ergaben sich in der Politik andere Positionen zum Kraftwerksbau. Der Rat der Stadt Mainz beschloss am 18.06.2008, einen dem Kraftwerk entgegenstehenden Bebauungsplan aufzustellen und diesen durch eine Verhinderungssperre zu sichern. Damit könnte eine entsprechende Genehmigung nicht mehr erteilt werden. Politisch umstritten ist, ob dieses Vorgehen den rechtlichen Vorgaben entspricht.
Ein Gutachten der Kanzlei Lenz und Johlen kommt zu dem Ergebnis, dass der Beschluss des Rates rechtswidrig und eine darauf begründete Veränderungssperre unwirksam wäre. Zudem ließen sich Schadensersatzansprüche gegen die Stadt Main in Millionenhöhe nicht ausschließen. Auf Grundlage dieses Gutachtens hat der Oberbürgermeister der Stadt Mainz die Vollziehung des Ratbeschlusses ausgesetzt. Nachdem der Rat nunmehr seinen Beschluss bekräftigt hat, muss nunmehr die Aufsichtsbehörde über die Rechtmäßigkeit des Ratsbeschlusses entscheiden.

Prof. Dr Johlen
Dr. Giesecke