Verwaltungsgericht Oldenburg weist Klagen ab Mit Urteil vom 22.11.2010 hat das Verwaltungsgericht Oldenburg die Klagen der Stadt Papanburg, der Landkreise Emsland und Leer, der Stadt Emden sowie der Meyer Werft GmbH abgewiesen. Die Klagen richteten sich gegen die beabsichtigte Aufnahme der Unter und Außenems in die Liste der FFH-Gebiete. Die Stadt Papanburg befürchtet Nachteile für sich als Hafenstadt und insbesondere als Werftstandort. Die übrigen Kläger befürchten die Beeinträchtigung wirtschaftlicher Interessen und sehen sich in ihrer städtebaulichen Entwicklung und der gemeindlichen Planung beeinträchtigt. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat die Klagen bereits als unzulässig abgewiesen. Durch die Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zur beabsichtigten Aufnahme in die FFH-Liste seien eigene Rechte der Kläger nicht verletzt. Der Entscheidung war eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof zu Fragen zur Auslegung der FFH-Richtlinie vorausgegangen. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Erteilung der Zustimmung nicht auf anderen als naturschutzfachlichen Erwägungen verweigert werden dürfe. Ausgehend hiervon hat das Verwaltungsgericht Oldenburg entschieden, dass die von den Klägern geltend gemachten Belange im Verfahren ausgeschlossen seien. Das Verwaltungsgericht hat die Berufung zugelassen. Dr. Inga Schwertner Fachanwältin für Verwaltungsrecht