Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen vom 07.05.2012

Das Verwaltungsgericht Aachen hatte sich aktuell mit der Errichtung von zwei etwa 150 m hohen Windenergieanlagen in Bad Münstereifel-Schönau zu befassen, die der Kreis Euskirchen im Wesentlichen wegen der Verunstaltung des Landschaftsbildes abgelehnt hatte. Mit Urteil vom 07.05.2012 hat das Verwaltungsgericht Aachen die Klage des Betreibers abgewiesen und die Beurteilung des Kreises Euskirchen und der von Lenz und Johlen vertretenen Standortgemeinde Bad Münstereifel bestätigt.