Besprechung des Beschlusses der Vergabekammer Baden-Württemberg vom 12.01.2011

Wird ein Investor im Grundstückskaufvertrag zu Bauleistungen verpflichtet und sind hiervon ca. 0,55 % im unmittelbaren wirtschaftlichen Interesse der öffentlichen Hand, wirkt sich dies bei einer wertenden Beurteilung nicht auf das ansonsten vergaberechtsfreie Gesamtprojekt aus. Es liegt kein öffentlicher Bauauftrag vor. Die Besprechung dieses Beschlusses der VK Baden-Württemberg vom 12.01.2011 in der Immobilien Zeitung Nr. 15 vom 14.4.2011 finden Sie hier.