Ab heute gelten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge die neuen EU-Schwellenwerte!

Am 21.03.2012 wurde die "Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge" im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit gelten ab dem 22.03.2012 nunmehr für alle öffentlichen Auftraggeber die neuen EU-Schwellenwerte:

  • Für Bauaufträge: 5.000.000 Mio. Euro (bisher: 4,845 Mio. Euro)
  • Für Dienstleistungs- und Lieferaufträge: 200.000 Euro (bisher: 193.000 Euro)
  • Für Dienstleistungs- und Lieferaufträge im Sektorenbereich: 400.000 Euro (bisher: 387.000 Euro)
  • Liefer- und Dienstleistungen der Obersten oder Oberen Bundesbehörden: 130.000 Euro (bisher: 125.000 Euro)

Die "runden" Werte machen die Anwendung in der Praxis einfacher, die leichte Erhöhung kann für in Planung befindliche Projekte zur Neubewertung einer europaweiten Ausschreibungspflicht führen. Die Schätzung des Auftragswertes sollte dabei ggf. unbedingt sachlich begründet und schriftlich dokumentiert werden.

 

Martin Hahn
Rechtsanwalt