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 Veranstaltung von TÜV Nord und Peutz Consult mit Fachanwalt Béla Gehrken am 25.10.2018 in Essen

Nach ca. 28 Jahren ist die Neufassung der DIN 4109-1:2018-01 und DIN 4109-2:2018-01 erschienen. Die Version aus dem Jahr 2016 und die Änderungsentwürfe aus 2017 sind dadurch ersetzt worden.

Bauaufsichtlich eingeführt ist die neue DIN 4109 aus dem Jahr 2018 in NRW jedoch noch nicht, in anderen Bundesländern wurde die Fassung aus 2016 oder die aktuelle Fassung aus 2018 eingeführt. Durch die neue Norm gibt es Diskussionsbedarf, wie textliche Festsetzungen in Bebauungsplänen zukünftig aussehen könnten.​

Die gemeinsame Veranstaltung von TÜV NORD und PEUTZ Consult soll die Möglichkeit eines gegenseitigen Erfahrungsaustausches zwischen Planungsämtern, Fachgutachtern und Städteplanern ermöglichen. Hierzu wurden Referenten eingeladen, um in kurzen Vorträgen über den aktuellen Sachstand zu informieren, die gängige Praxis im Umgang mit der neuen Norm DIN 4109 darzustellen und Ausblicke zu alternativen Festsetzungsmöglichkeiten (VDI 2719) vorzustellen. Rechtsanwalt Béla Gehrken referiert zum Thema: Rechtliche Grundlagen zu Abwägungen und Festsetzungen.

Gemeinsam mit Ihnen möchten wir in diesem Forum Erfahrungen im Umgang mit Festsetzungen sowie offene Fragen diskutieren. Es besteht für alle Teilnehmer die Möglichkeit, Ihre Erfahrungen zu präsentieren.​

Ansprechpartner:

Bela GehrkenBéla Gehrken
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-13
E-Mail: b.gehrken[at]lenz-johlen.de

 

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