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Das Verfahren zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen und insbesondere das sachgerechte, die gemeindlichen Interessen wahrende Führen eines Erschließungsbeitragsprozesses erfordern eine gute Kenntnis nicht nur des materiellen Beitragsrechts, sondern auch des Verfahrensrechtes und des Prozessrechtes einschließlich des anwaltlichen Gebühren- und Gerichtskostenrechtes.

Die Rechtsprechung gibt der Gemeinde die Möglichkeit, Fehler der Heranziehung zu erkennen und sie zu heilen. Die sich aus einer solchen Heilung ergebenden prozessualen Folgen müssen erkannt und sachgerecht behandelt werden. Bei der Entscheidung, ob ein vom Gericht vorgeschlagener Vergleich geschlossen werden soll, sind neben den Chancen in der Sache selbst auch die Kostenfolgen abzuwägen, was Gerundkenntnisse des anwaltlichen Gebühren- und Kostenrechts voraussetzt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Heribert Johlen als erfahrener Praktiker

  • gibt Hinweise zur Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung eines Erschließungsbeitragsprozesses,
  • zeigt typische materielle Mängel der Heranziehung und die Möglichkeit ihrer Heilung auf und
  • hilft, Fehler bei der Abwicklung eines abgeschlossenen Verfahrens zu vermeiden.

Nähere Hinweise sowie den Programmablauf des Seminars am 14.12.2011 finden Sie hier.

 

Ansprechpartner: 

schmitz

Rainer Schmitz
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-28
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

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