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vhw-Webinar mit Dr. Mahdad Mir Djawadi am 24.06.2021

 Das Besichtigen und Betreten von Grundstücken, Garagen oder Wohnungen durch Vertreter von Ordnungsbehörden, Liegenschaftsverwaltungen, Wohnungsunternehmen/Verwaltern oder auch Abwasserzweckverbänden stößt bei den Betroffenen oft auf wenig Gegenliebe. Egal ob der Zustand eines Objektes erfasst, ordnungsbehördlich kontrolliert oder zum Gegenstand einer Besichtigung mit Käufern/Interessenten gemacht werden soll, regelmäßig begibt man sich in das Spannungsverhältnis mit grundgesetzlich geschützten Rechten wie der Unverletzlichkeit der Wohnung, der Eigentumsfreiheit oder des informationellen Selbstbestimmungsrechts.

Das Seminar führt in die betroffenen Grundrechte und deren Reichweite ein. Es zeigt den betroffenen Akteuren die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen zum Besichtigen und Betreten von Wohnungen, Gewerbebetrieben, Grundstücken, Garagen, Kellern oder bei sonstigen ausgewählten Sachverhalten auf. Darüber hinaus wird auch der Einsatz von Foto- und Videokameras einschließlich Videodrohnen zur Überfliegung der betroffenen Grundstücke erörtert. Besonderes Augenmerk gilt den EU-Regelungen für den Betrieb unbemannter Fluggeräte (Drohnen), die seit dem 31.12.2020 gelten. Der Referent erläutert anhand von Beispielfällen aus Gericht und Praxis die für Nichtjuristen häufig unübersichtlich und kompliziert erscheinende Rechtsmaterie.

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Mahdad Mir Djawadi

Dr. Mahdad Mir Djawadi
Rechtsanwalt
Telefon: 0221-973002-80
E-Mail: m.djawadi[at]lenz-johlen.de

 

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