header veranstaltungen 1170x160

vhw-Webinar mit Thomas Elsner am 02.03.2022

 Das Architekten- und Ingenieurvertragsrecht kommt nicht zur Ruhe. Nach der
erstmaligen gesetzlichen Regelung in den §§ 650p ff. BGB, die zum 01.01.2018
in Kraft getreten ist, wurden durch die Entscheidung des EuGH vom 04.07.2019
schwierige neue Fragen zur Honorierung der Architekten und Ingenieure auf-
geworfen, die bis heute kontrovers diskutiert werden. Verschieden obergericht-
liche Urteile und die Entscheidung des BGH vom 14.05.2020 konnten bisher
keine Klärung herbeiführen. Seit dem 01.01.2021 gilt eine neue HOAI, die hono-
rarrechtliche Themen für die Zukunft im Sinne der EuGH-Rechtsprechung re-
gelt, aber zuvor schon geschlossene Verträge unberührt lässt. So stellen sich
vielfältige Fragen:
Wie ist mit der bisherigen HOAI 2013 umzugehen?
- Was ergibt sich aus der neuen HOAI 2021?
- Was ändert sich?
- Was ist beim Neuabschluss von Architektenverträgen zu beachten?
- Wie gehe ich mit Vergütungsregelungen in vor dem 01.01.2021 ge-
schlossenen Verträgen um?
 

Mit dem Fokus auf die vielschichtige Rechtssituation beleuchtet der Referent die
aktuelle Rechtslage rund um das Architekten- und Ingenieurvertragsrecht eben-
so, wie den Umgang mit Altverträgen. Die gesetzlichen Neuerungen im BGB und
der HOAI werden vorgestellt und mit wertvollen Hinweisen zur rechtssicheren
Gestaltung und Abwicklung von Architektenverträgen verbunden. Angesprochen
werden insbesondere auch Haftungsfragen und Fragen der Gewährleistung,
Formen der Beauftragung und urheberrechtlichen Themen, insbesondere im
Umgang mit der Revitalisierung von Bestandsgebäuden. Sie haben auch Gele-
genheit eigene Schwerpunkte zu setzen. Bitte senden Sie Ihre Fragen bis zwei
Wochen vor der Veranstaltung per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ihr Ansprechpartner:

Thomas Elsner

Thomas Elsner
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Telefon: 0221-973002-65
E-Mail: t.elsner[at]lenz-johlen.de

 

Back to top

Wir setzen für die technisch fehlerfreie Funktion der Website einen "Session-Cookie" sowie einen Cookie zur Sprachwahlsteuerung ein. Diese gewährleisten die Funktionsweise unserer Webdienste. Mit der Nutzung unserer Internetseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies verwenden. Weitere Cookie-Funktionen (z. B. für Statistiken und Marketingzwecke) werden nicht genutzt.