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vhw-Seminar mit Prof.-Ing. Lothar Buntenbroich und Dr. Markus Johlen am 06.12.2022 in Dortmund

Das Abstandsflächenrecht in NRW wurde geändert und ist am 01.01.2019 in Kraft
getreten. Die Regelungen des § 6 BauO wurden der Musterbauordnung angepasst und
enthalten wesentliche Änderungen, insbesondere entfallen nunmehr die leidigen The-
men „16 m“ Schmalseite und Abstände von Dachaufbauten in der geschlossenen Bau-
weise.
Anfang Juli 2021 ist eine weitere Änderung des § 6 BauO NRW erfolgt, die u.a. die in
den Abstandsflächen zulässige Bebauung betrifft und auch die Möglichkeit der Ertei-
lung einer Abweichung von den Vorgaben des Abstandsflächenrechts nicht mehr von
einer grundstücksbezogenen Atypik abhängig macht.
Fragen des Abstandsflächenrechts sind von erheblich praktischer Bedeutung. Werden
Abstandsflächen bei einem Bauvorhaben nicht eingehalten, hat der betroffene Nachbar
regelmäßig ein Abwehrrecht, da es sich hierbei zugleich um eine nachbarschützende
Vorschrift handelt. Wird die Baugenehmigung aufgrund dessen aufgehoben oder der
Bau stillgelegt, kommen Schadensersatzansprüche des Bauherrn gegen den Architek-
ten, den Vermesser oder auch die Bauaufsichtsbehörde in Betracht, wenn er im Ver-
trauen auf den Bestand der Baugenehmigung Investitionen getätigt hat. Bei der Beur-
teilung der Abstandsflächen ist daher bei allen am Bau Beteiligten und der Behörde
besondere Sorgfalt geboten.
Das Abstandsflächenrecht gehört zudem zu den für den Anwender kompliziertesten
Vorschriften des öffentlichen Baurechts. Auch die Rechtsprechung, die bei der Rechts-
anwendung zu berücksichtigen ist, ist ständig im Wandel.
Das Seminar vermittelt Ihnen die Systematik des Abstandsflächenrechts einschließlich
der unerlässlichen planungsrechtlichen Bezüge und veranschaulicht die gesetzlichen
Regelungen durch zahlreiche praktische Anwendungsfälle.

Ihr Ansprechpartner:

Markus Johlen

Dr. Markus Johlen
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-55
E-Mail: m.johlen[at]lenz-johlen.de

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