header bundesverfassungsgericht

Die Bezirksregierung Köln startet das Planfeststellungsverfahren für die dritte Baustufe der Kölner Nord-Süd Stadtbahn.

Die Stadt Köln hatte am 22.05.2014 bei der Bezirksregierung Köln beantragt das Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Die Unterlagen hierfür füllen 5 Aktenordner und bestehen aus einem Erläuterungsbericht, einem Gutachten, und verschiedenen zeichnerischen Kartendarstellungen wie Lage- und Höhenplänen. Die Bahn soll oberirdisch auf der Bonner Straße von der fertiggestellten Haltestelle Marktstraße bis zur nördlich des Verteilerkreises Süd geplanten Endhaltestelle Arnoldshöhe fahren. Mit der Realisierung der 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn sollen Bayenthal, Raderberg, Marienburg und Raderthal mit einer direkten Verbindung zur Innenstand an das Kölner Stadtbahnnetz angeschlossen werden.

 

Einsicht in Planunterlagen ab dem 02.06.2014

Das Verfahren wird von der Bezirksregierung Köln gemäß den §§ 28 ff des Personenbeförderungsgesetzes durchgeführt. Es beginnt mit dem Anhörungsverfahren. Hier können sich die von dem Vorhaben betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie andere Behörden beteiligen. Dafür werden zunächst die Planunterlagen im Zeitraum vom 2. Juni bis zum 1. Juli 2014 beim Amt für Brücken und Stadtbahnbau der Stadt Köln, Raum 04 C28 im Stadthaus Deutz am Willy-Brandt-Platz 2 zur Einsicht ausgelegt. Außerdem können die Planunterlagen vom 2. Juni bis zum 15. Juli 2014 auch auf der Internetseite der Stadt Köln unter www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/3-baustufe-nord-sued-stadtbahn aufgerufen werden

Einwendungen bis zum 15.07.2014 möglich

Die Bürgerinnen und Bürger können sich in dieser Zeit über das geplante Bauvorhaben nicht nur informieren. Falls sie sich durch das Projekt in ihren Belangen und Rechten betroffen fühlen, können sie bis zum 15. Juli 2014 Einwendungen erheben. Die Einwendungen können bei der Bezirksregierung Köln und bei der Stadt Köln schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Erst nach Ablauf der Einwendungsfrist geltend gemachte Einwendungen sind kraft Gesetzes ausgeschlossen und können im Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Parallel zur Planoffenlage für die Bürgerinnen und Bürger sendet die Bezirksregierung Köln die Planunterlagen anderen Behörden zu. Diese können aus ihrer fachlichen Zuständigkeit etwa für den Immissionsschutz, Denkmalschutz, oder Umweltschutz zu dem geplanten Bauvorhaben Stellung nehmen. 

 Ansprechpartnerin:

inga-schwertner klDr. Inga Schwertner
Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-18
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

 

 

 

 

 

Back to top

Wir setzen für die technisch fehlerfreie Funktion der Website einen "Session-Cookie" sowie einen Cookie zur Sprachwahlsteuerung ein. Diese gewährleisten die Funktionsweise unserer Webdienste. Mit der Nutzung unserer Internetseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies verwenden. Weitere Cookie-Funktionen (z. B. für Statistiken und Marketingzwecke) werden nicht genutzt.