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Die Stadt Krefeld hat die Abrissgenehmigung für das sogenannte „Kasino-Gebäude“ an der Rheinuferstraße in Krefeld-Uerdingen erteilt. Der Denkmalschutz hat weiterhin Bestand. Das hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) im Mai entschieden. Jedoch: Aufgrund der klar nachgewiesenen Nicht-Nutzbarkeit kann das Gebäude nun unter Auflagen zurückgebaut werden.

Die Covestro AG wurde dabei beratend und auch gerichtlich in beiden Instanzen von Dr. Alexander Beutling, Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, erfolgreich unterstützt. Jan Lüben, Geschäftsführer der Eigentümerin des Gebäudes Covestro First Real Estate GmbH, zeigte sich mit dem Urteil in Summe zufrieden: „Wir begrüßen die Entscheidung, zu der im Vorfeld Gespräche mit der Stadt Krefeld stattgefunden haben. Aufgrund drastisch sinkender Besucherzahlen und eines sehr hohen Modernisierungs- und Sanierungsbedarfs kann das Gebäude seit Jahren nicht genutzt werden. Auch künftig ist weder die alte Funktion als Kantine noch eine neue Nutzung denkbar – selbst wenn größere Investitionen getätigt würden.“

Covestro startet nun die Vorbereitungen für den Rückbau. „Nach erfolgter Abstimmung zur denkmalrechtlichen Dokumentation werden wir mit den Abrissarbeiten beginnen können. Selbstverständlich planen wir die Abbruchmaßnahmen außerdem unter jedweder Berücksichtigung von Arten- und Naturschutz. Das Grundstück im Hafengebiet hat für uns große Bedeutung“, so Lüben in Hinblick auf eine zukünftige Nutzung des Geländes weiter. „Für alle Planungen gilt, dass wir Gebäude- und Grundstückspotenziale verantwortungsvoll nutzen werden.“

Seit 1.9.2015 ist die Covestro First Real Estate (CFRE) wirtschaftliche Eigentümerin des Gebäudes und mit der Eintragung ins Grundbuch am 25.09.2017 auch rechtlich Eigentümerin des Kasino-Grundstücks. Daher ist das Klageverfahren vom 26.04.2018 von der BRE auf die CFRE umgestellt worden.

Über Covestro:
Mit einem Umsatz von 14,1 Milliarden Euro im Jahr 2017 gehört Covestro zu den weltweit größten Polymer-Unternehmen. Geschäftsschwerpunkte sind die Herstellung von Hightech-Polymerwerkstoffen und die Entwicklung innovativer Lösungen für Produkte, die in vielen Bereichen des täglichen Lebens Verwendung finden. Die wichtigsten Abnehmerbranchen sind die Automobilindustrie, die Bauwirtschaft, die Holzverarbeitungs- und Möbelindustrie sowie der Elektro-und Elektroniksektor. Hinzu kommen Bereiche wie Sport und Freizeit, Kosmetik, Gesundheit sowie die Chemieindustrie selbst. Covestro produziert an 30 Standorten weltweit und beschäftigt per Ende 2017 rund 16.200 Mitarbeiter (umgerechnet auf Vollzeitstellen).
Mehr Informationen finden Sie unter: www.covestro.com.
Quelle: Presse-Information der Covestro AG vom 24.07.2018

Ansprechpartner: 

alexander beutling grDr. Alexander Beutling
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-74
E-Mail: a.beutling[at]lenz-johlen.de

 

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