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...zur bodenrechtlichen Relevanz einer Kosten- und Finanzierungsübersicht bei der Sanierungssatzung

Die Beurteilung der Frage der Finanzierbarkeit der Sanierungsziele erfordert nicht zwingend das Vorliegen einer Kosten- und Finanzierungsübersicht gemäß § 149 BauGB zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Sanierungssatzung.

Lesen Sie den Beitrag von Dr. Meike Dressel in der IZ 31, 02.08.2018, zu den Urteilen  des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.04.20118 (Az.. 4 CN 2.17, 4 CN 4.17 sowie 4 CN 5.17).

 Ansprechpartnerin: 

meike kilian grDr. Meike Dressel
Rechtsanwältin

Telefon: 0221-973002-92
E-Mail: m.dressel[at]lenz-johlen.de

 

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