header bundesverfassungsgericht

Im Vorhaben-und Erschließungsplan zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan muss die Kubatur des Bauprojektes im Wesentkllichen festgelegt sein. Es genügt nicht, Höchstgrenzen zu definieren.

Lesen Sie dazu den Beitrag von Dr. Michael Oerder zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 02.05.2018, Az. 4 BN 7/18, in der Immobilien Zeitung 40-41/2018.

 Ihr Ansprechpartner

michael-oerder kl

Dr. Michael Oerder
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-73
E-Mail: m.oerder[at]lenz-johlen.de

Back to top

Wir setzen für die technisch fehlerfreie Funktion der Website einen "Session-Cookie" sowie einen Cookie zur Sprachwahlsteuerung ein. Diese gewährleisten die Funktionsweise unserer Webdienste. Mit der Nutzung unserer Internetseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies verwenden. Weitere Cookie-Funktionen (z. B. für Statistiken und Marketingzwecke) werden nicht genutzt.