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Die Anzahl zulässiger Vorhaben in einem Sondergebiet darf nicht beschränkt werden. Es sei denn, die maximale Verkaufsfläche wird für einzelne Grundstücke festgelegt.

Lesen Sie dazu den Beitrag von Dr. Christian Giesecke zum Urteil des Bundesverwaltungs-gerichts vom 17.10.2019, Az. 4 CN 8/18, in der Immobilien Zeitung 5/2020 vom 30.01.2020, S. 12. 
Unseren Newsletter Einzelhandel 2019 zu dieser Entscheidung des Bundesverwaltungs-gerichts finden Sie hier zum Download.

Keine Obergrenze für zulässige Vorhaben im Sondergebiet

Ihr Ansprechpartner:

Prof. Christian Giesecke, LL.M.

Dr. Christian Giesecke, LL.M. (McGill)
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-17
E-Mail: c.giesecke[at]lenz-johlen.de

 

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