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In der Baurechtspraxis ist für die bauplanungsrechtliche Bewertung von Bauvorhaben nach wie vor § 34 BauGB die absolut zentrale Vorschrift. Doch bei welchen Voraussetzung gilt die Regelung und welche Spielräume gibt es?

Dr. Markus Johlen, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, gibt einen Überblick im Fachmagazin für urbanen Wohnungsbau QUARTIER, Ausgabe 2/2020, Seite 56.

Ihr Ansprechpartner:

Markus Johlen

Dr. Markus Johlen
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-55
E-Mail: m.johlen[at]lenz-johlen.de

 

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