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Haustechnik muss Abstandsflächen einhalten

Das genehmigungsfreie Außengerät einer Luftwärmepumpe, das auf einem Sockel vor der Außenwand eines Gebäudes montiert ist, muss die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen einhalten.

Lesen Sie dazu den Beitrag von Béla Gehrken, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, zum Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 13.03.2020 – 8 K 16093/17 – in der IZ 25 vom 18.06.2020.

Ihr Ansprechpartner:

Bela Gehrken

Béla Gehrken
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-13
E-Mail: b.gehrken[at]lenz-johlen.de

 

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