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Der „Mannesmann-Turm“ wurde zu Beginn der 1950er- Jahre als einer der ersten Messetürme aus Mannesmann-Rohr für die Hannover-Messe hergestellt. Um das Jahr 1957 wurde der Turm in Hannover abgebaut und Anfang der 1960er- Jahre auf dem Gelände der Mannesmannröhren-Werke AG in Remscheid wieder aufgerichtet. Der Turm hat eine Höhe von 59 Meter. Die Konstruktion trägt als Mastkopf in zwei Ringen das Zeichen „MW“ als Logo der Mannesmann-Werke. Aufgrund seiner Farbe und Beleuchtung wurde und wird der Turm im Volksmund „Blauer Mond“ bezeichnet.

Im Zuge eines Sturms im Frühjahr 2015 zeigte sich, dass die Standsicherheit des Turms nicht mehr gewährleistet war. Nach Begutachtung durch einen Statiker wurden die Turmspitze und der Mastkopf von dem Turm abgenommen. Die Eigentümerin erklärte zunächst ihre Bereitschaft zum Wiederaufsetzen der Turmspitze und des Mastkopfes, nachgehend rückte sie jedoch von ihrer Zusage ab und zog die Denkmaleigenschaft des Turms in Zweifel.

Die von Lenz und Johlen vertretene Stadt Remscheid gab daher der Eigentümerin auf, den abgesetzten und gelagerten Mastkopf mit dem Signet „MW“ des „Mannesmann-Turms“ auf den vorhandenen Stahlgittermast wieder aufzusetzen.

Zu Recht - das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat jetzt mit Urteil vom 01.10.2020 diese denkmalrechtliche Wiederherstellungsmaßnahme bestätigt. Der Turm habe seine Denkmaleigenschaft nicht verloren und die auferlegten Maßnahmen seien auch zumutbar.

Ihr Ansprechpartner:

alexander beutling gr

Dr. Alexander Beutling
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-74
E-Mail: a.beutling[at]lenz-johlen.de

 

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