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Die Erweiterung eines Einzelhandelsbetriebs, der sich in angemessenem Abstand zu einem Störfallbetrieb befindet, kann zulässig sein.

Lesen Sie zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 25.11.2020, Az. 7 A 3893/19, den Beitrag von Dr. Gerrit Krupp in der Immobilien Zeitung, Ausgabe Nr. 5 vom 04.02.2021.

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