header bundesverfassungsgericht

Auf 20 Jahre kapitalisierte Pflegekosten für öffentliche Grünflächen können einem Vorhabenträger nicht durch einen Folgekostenvertrag auferlegt werden.

 Lesen Sie dazu den Beitrag von Dr. Michael Oerder in der Immobilien Zeitung Nr. 15 vom 15.04.2021 zum Urteil des OVG Lüneburg vom 02.06.2020 (Az.: 1 MN 116/19)

Ihr Ansprechpartner:

michael oerder gr

Dr. Michael Oerder
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-73
E-Mail: m.oerder[at]lenz-johlen.de

 

Back to top

Wir setzen für die technisch fehlerfreie Funktion der Website einen "Session-Cookie" sowie einen Cookie zur Sprachwahlsteuerung ein. Diese gewährleisten die Funktionsweise unserer Webdienste. Mit der Nutzung unserer Internetseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies verwenden. Weitere Cookie-Funktionen (z. B. für Statistiken und Marketingzwecke) werden nicht genutzt.