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Bei Projektentwicklungen auf Grundlage "alter" Bebauungspläne muss die Einhaltung des Habitat- und Artenschutzes im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nachgewiesen werden.

Lesen Sie dazu den Beitrag von Dr. Christian Giesecke, LL.M. (McGill), Fachanwalt für Verwaltungsrecht, zum Beschluss des VGH Hessen vom 12. Mai 2021, Az. 3 B 370/21 in der Immobilien Zeitung 35/2021 vom 02.09.2021, S. 12.

Keine Obergrenze für zulässige Vorhaben im Sondergebiet

Ihr Ansprechpartner:

Prof. Christian Giesecke, LL.M.

Dr. Christian Giesecke, LL.M. (McGill)
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-17
E-Mail: c.giesecke[at]lenz-johlen.de

 

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