header bundesverfassungsgericht

Ein Bebauungsplan für "andere Maßnahmen der Innenentwicklung" darf nur dann im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, wenn diese Maßnahmen der überplanten Fläche dienen.

Lesen Sie zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.07.2021, Az. 4 CN 6.19, den Beitrag von Dr. Gerrit Krupp in der Immobilien Zeitung, Ausgabe Nr. 45 vom 11.11.2021.

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Gerrit Krupp

Dr. Gerrit Krupp
Rechtsanwalt
Telefon: 0221-973002-25
E-Mail: g.krupp[at]lenz-johlen.de

 

Back to top

Wir setzen für die technisch fehlerfreie Funktion der Website einen "Session-Cookie" sowie einen Cookie zur Sprachwahlsteuerung ein. Diese gewährleisten die Funktionsweise unserer Webdienste. Mit der Nutzung unserer Internetseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies verwenden. Weitere Cookie-Funktionen (z. B. für Statistiken und Marketingzwecke) werden nicht genutzt.