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Wird mit einer Baubvoranfrage nur angefragt, ob ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich nach der Art der baulichen Nutzung zulässig ist, muss auch das Einhalten des Rücksichtnahmegebots geprüft werden.

Lesen Sie zum Urteil des OVG Thüringen vom 11.08.2021 , Az. 1 KO 214/19,  den Beitrag von Dr. Sebastian Wies in der Immobilien Zeitung Nr. 32/2022 vom 11.08.2022.

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sebastian wies

Dr. Sebastian Wies, LL.B.
Rechtsanwalt
Telefon: 0221-973002-25
E-Mail: s.wies[at]lenz-johlen.de

 

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