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Das Verwaltungsgericht Minden hat am 20.12.2016 insgesamt vier Nachbarklagen gegen das neue Logistik-Zentrum mit Hauptumschlagbasis in Löhne abgewiesen.

Im Rahmen der Neukonzeption des Standortes Löhne für großvolumige und sperrige Warensortimente plant die Firma Hermes die Konsolidierung einer Vielzahl von kleineren Standorten in einem neuen Warenverteilzentrum (WVZ). Das WVZ verfügt über eine Gebäudegrundfläche von ca. 82.000 m² und die Hauptumschlagsbasis (HUB) über eine Gebäudegrundfläche von ca. 16.000 m². Das WVZ besteht aus vier hohen und vier niedrigeren Hallenschiffen. Für das Betreiben von WVZ und HUB sind ferner LKW-Anstellflächen an insgesamt ca. 182 Ladetoren, Stellflächen für ca. 70 Lastzüge als LKW-Vorstau, Stellflächen für ca. 180 Wechselaufbauten, sowie ein Parkhaus mit ca. 400 PKW-Stellplätzen geplant. Das WVZ mit dem angeschlossenen Hub wird an sieben Tagen pro Woche und 24 Stunden pro Tag betrieben.

Grundlage für das Projekt ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 210 der Stadt Löhne. Gegen die auf Grundlage des Bebauungsplans erteilte Baugenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des Logistik-Zentrums haben vier Eigentümer aus der Nachbarschaft geklagt und eine Verletzung des Gebotes der Rücksichtnahme wegen der Lärmimmissionen, die insbesondere mit dem LKW-Verkehr und der Nutzung des Außengeländes verbunden sind, geltend gemacht. Das Verwaltungsgericht konnte jedoch eine Rechtswidrigkeit der Genehmigung und eine Verletzung der Kläger in eigenen Rechten nicht feststellen, sodass die Klagen abgewiesen worden sind.

Ansprechpartner:

Dr. Alexander BeutlingDr. Alexander Beutling
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-74
E-Mail: a.beutling[at]lenz-johlen.de

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