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In seinem Urteil vom 23.09.2021 – 5 K 938/20 – (Link zum Urteil) hat das Verwaltungsgericht Münster die teilweise Schließung eines Schlacht- und Zerlegebetriebes am Beginn der Coronavirus-Pandemie im Frühjahr 2020, die durch individuelle Ordnungsverfügung angeordnet wurde, für rechtmäßig erachtet. Rechtsanwalt Benedikt Plesker beleuchtet kritisch die Begründung des Verwaltungsgerichts.

Lesen Sie hierzu die Urteilsanmerkung von Benedikt Plesker in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ 4/2022, 269).

Keine Obergrenze für zulässige Vorhaben im Sondergebiet

Ihr Ansprechpartner:

Benedikt Plesker

Benedikt Plesker
Rechtsanwalt
Telefon: 0221-973002-55
E-Mail: b.plesker[at]lenz-johlen.de

 

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