Mit Beschluss vom 28.11.2018 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf u.a. dem Eilantrag eines von Lenz und Johlen vertretenen Unternehmens gegen den Widerruf der Zuweisung seiner Standplätze auf dem Düsseldorfer Großmarkt stattgegeben und die zum 01.01.2019 geplante Umstrukturierung des Düsseldorfer Großmarkts, der seit 1936 von der Stadt als öffentliche Einrichtung betrieben wird, damit vorläufig gestoppt.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts begegnen sowohl der Widerruf der Standplatzzuweisung der Großmarkthändlerin als auch der Ratsbeschluss vom 12.07.2018 zur Auflösung bzw. Privatisierung der öffentlichen Einrichtung Großmarkt zumindest durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Bei dem Großmarkt handele es sich nicht nur eine rein wirtschaftliche Betätigung der Stadt, sondern vielmehr um eine Einrichtung der Daseinsvorsorge mit hoher traditioneller Prägung. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts müsse sich die Stadt daher weiterhin Einwirkungs- und Kontrollmöglichkeiten vorbehalten. Dies sei hier jedoch weder geschehen noch von der Stadt beabsichtigt.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden.

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Markus Nettekoven
Rechtsanwalt

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