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Zur Vorbereitung eines Bundesbedarfsplans wird die Bundesnetzagentur erneut eine Strategische Umweltprüfung durchführen. Diese beginnt mit der Festlegung des Untersuchungsrahmens. Dieser umfasst unter anderem die Methodik und die Detailschärfe der Prüfung.

Der Untersuchungsrahmen bildet die Grundlage für die Strategische Umwelt­prüfung, die für die Maßnahmen des Netzentwicklungsplans und des Offshore-Netzentwicklungsplans 2024 durchgeführt wird. Zusammen mit dem Umwelt­bericht werden die Netzentwicklungspläne sowie die Bestätigungsdokumente von der Bundesnetzagentur voraussichtlich im Frühjahr 2015 zur Konsultation gestellt.

Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Strategische Umweltprüfung 2014 (PDF, 3MB)

Behörden, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich durch den Bundesbedarfsplan berührt wird, konnten fünf Wochen lang zum Entwurf der Festlegung des Untersuchungsrahmens schriftlich Stellung nehmen. Darüber hinaus konnten sich auch entsprechende Vereinigungen schriftlich äußern.

Das folgende Dokument enthält den Entwurf der Festlegung des Untersuchungs­rahmens. Es diente als Grundlage für die Behördenbeteiligung.

Entwurf der Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Strategische Umweltprüfung 2014 (PDF, 3MB)

Das Ergebnis der Strategischen Umweltprüfung – den vorhabenbezogenen Umweltbericht – legt die Bundesnetzagentur zusammen mit den kompletten Antragsunterlagen öffentlich aus. Hierzu kann jeder Stellung nehmen. Die Bundesnetzagentur prüft alle eingehenden Stellungnahmen und erörtert sie bei einer Veranstaltung mit den Einwendern, Behörden, Vereinigungen und dem Vorhabenträger.

Den Abschluss der Bundesfachplanung bildet die Entscheidung der Bundesnetzagentur für einen konkreten Trassenkorridor. Die Behörde wägt dafür alle vorgebrachten Argumente ab. Ziel ist ein technisch und ökonomisch sinnvoller Korridor, mit dem gleichzeitig die negativen Folgen für Mensch und Umwelt so gering wie möglich bleiben.

Die in der Bundesfachplanung festgelegten Trassenkorridore sind verbindlich für die anschließende Planfeststellung und werden nachrichtlich in den Bundesnetzplan aufgenommen.

 

Ansprechpartner: 

Dr. Alexander BeutlingDr. Alexander Beutling Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-74

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

inga-schwertner klDr. Inga Schwertner Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-18

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

 

 

 

 

 

 

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