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Die Gesamttrasse der geplanten 380-kV-Höchstspannungsfreileitung von Dortmund-Kruckel in Nordrhein-Westfalen bis nach Dauersberg in Rheinland-Pfalz gliedert sich insgesamt in sechs Abschnitte. Für die beiden letzten Abschnitte von der Landesgrenze Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz bis nach Dauersberg in Rheinland-Pfalz sowie von Mudersbach nach Siegen-Eiserfeld hatten zum einen die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord sowie zum anderen die Bezirksregierung Arnsberg entsprechende Planfeststellungsbeschlüsse im Juni und Juli 2015 erlassen.

Gegen diese beiden Planfeststellungsbeschlüsse haben zwei Ortsgemeinden aus Rheinland-Pfalz Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht. Mit den Klagen werden mehrere Fehler der Planfeststellungsbeschlüsse geltend gemacht: Die angefochtenen Beschlüsse beruhten auf einer unzulässigen Abschnittsbildung an der Landesgrenze, so dass insbesondere auch länderübergreifende Planungsalternativen nur unzureichend berücksichtigt worden seien. Das kommunale Selbstverwaltungsrecht in Gestalt der Planungshoheit sowie das Eigentumsrecht seien verletzt worden. Die Anforderungen des Immissionsschutzes, der Abstandsflächen sowie des Gebots der Rücksichtnahme würden nicht beachtet.

Das Bundesverwaltungsgericht ist für diese Verfahren erst– und letztinstanzlich zuständig. Es ist davon auszugehen, dass über die beiden Klagen in etwa einem Jahr verhandelt und entschieden wird.

Für die übrigen Abschnitte der Gesamttrasse stellt sich der Verfahrensstand zurzeit wie folgt dar:

- A 1 Kruckel (Dortmund-Garenfeld (Hagen)): Am 29.06.2015 wurde das Planfeststellungsverfahren für diesen ca. 11 km langen Abschnitt bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragt.

- A 2 Garenfeld (Hagen) – Pkt. Ochsenkopf (Iserlohn): Das Raumordnungsverfahren ist abgeschlossen. Das Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung Arnsberg wird vorbereitet.

- B Ochsenkopf (Iserlohn) – Pkt. Attendorn: Das Raumordnungsverfahren ist abgeschlossen. Das Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung Arnsberg wird vorbereitet.

- C Attendorn – Landesgrenze Rheinland-Pfalz: Das Raumordnungsverfahren ist abgeschlossen. Das Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung Arnsberg wird derzeit vorbereitet.

Nach Einleitung der Planfeststellungsverfahren ist auf die öffentliche Bekanntmachung zur Auslegung der Pläne zu achten. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich Einwendungen gegen den Plan erheben. Mit Ablauf dieser Frist sind jedoch alle Einwendungen ausgeschlossen.

 

Ansprechpartner: 

Dr. Alexander BeutlingDr. Alexander Beutling
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-74

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