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vhw-Seminar mit Dr. Christian Giesecke und Nick Kockler am 20.11.2018 in Dortmund

Am 12.07.2018 hat der nordrhein-westfälische Landtag in zweiter Lesung das Gesetz zur Modernisierung des Bauordnungsrechts in Nordrhein-Westfalen (BauModG NRW) beschlossen. Maßgeblicher Regelungsinhalt des Gesetzes ist die Novelle der Landesbauordnung, die nunmehr in ihren wesentlichen Teilen zum 1. Januar 2019 in Kraft treten soll.

Ziel der Landesregierung ist es,  das Bauordnungsrecht zu vereinfachen, Baukosten steigernde Regelungen zu reduzieren, Verfahren zu beschleunigen und die Rahmenbedingungen für den Wohnungsneubau zu verbessern.

Kernpunkte sind:
·         Angleichung der Landesbauordnung an die Regelungen der Musterbauordnung,
          insbesondere beim Abstandflächenrecht
·         Beibehaltung des Freistellungsverfahrens im Rahmen der Baugenehmigung
·         Regelung von Kraftfahrzeug- und Fahrradstellplätzen im Zusammenhang mit Bauvorhaben
·         Regelungen zur Barrierefreiheit
·         Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauvorhaben in der Nähe von Störfallbetrieben
·         Transparenzregelungen zur Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren
·         Regelungen zum "Bauen mit Holz"    

Das Seminar informiert Sie über die geplanten Änderungen und deren Auswirkungen auf die Praxis.

Hinweis: weiterer Termin am 10.12.2018 in Bergisch Gladbach

 Ansprechpartner:

nick-kocklerDr. Christian Giesecke, LL.M. (McGill)
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-17
E-Mail:  c.giesecke[at]lenz-johlen.de

 

nick-kocklerNick Kockler
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-81
E-Mail: n.kockler[at]lenz-johlen.de

 

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