Seminar der Deutschen AnwaltAkademie am 10.05.2019 in Hannover

Der Einzelhandel ist einer der zentralen Motoren der Stadtentwicklung. Wie in kaum einem anderen Gebiet der baulichen Stadtentwicklung stehen sich auf diesem Felde unterschiedliche Interessen der Städte einerseits sowie der Investoren andererseits gegenüber. Daher steht einer rechtssicheren Steuerung der Ansiedlung von Einzelhandelsansiedlungen, aus städtischer Sicht auch deren Verhinderung und aus Unternehmersicht, deren Durchsetzung im Fokus von Stadtentwicklung und Rechtsprechung. In den letzten Jahren hat die Rechtsprechung hierzu einen bunten Strauß an Anforderungen zusammengestellt.

Schwerpunkte:
* Vorgaben der Raumordnung und Landesplanung für den Einzelhandel
* Ziele und Grundsätze der Raumordnung für den Einzelhandel
* Grenzen der Einflussnahme der Raumordnung auf die Bauleitplanung
* Rechtsprechung des EuGH zur Einzelhandelssteuerung
* Anforderungen an die Bauleitplanung für Einzelhandelsvorhaben
* Bedeutung und Anforderungen an Einzelhandelskonzepte für die Bauleitplanung
* Vorgaben der Rechtsprechung für die Einzelhandelsplanung (insbesondere Kontingentierung)
* Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben in den Baugebieten nach §§ 30 bis 35 BauGB
* Einzelhandel und Nachbarrechtsstreitigkeiten

Dozent:
Dr. Thomas Lüttgau, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Zielgruppe:
Rechtsanwälte, die schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des öffentlichen Bau- und Planungsrechts tätig sind, insbesondere Fachanwälte für Verwaltungsrecht (7,5 Vortragsstunden)

 Ihr Ansprechpartner:

Dr. Thomas Lüttgau

Dr. Thomas Lüttgau
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-25
E-Mail: t.luettgau[at]lenz-johlen.de