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vhw-Webinar mit Dr. Alexander Beutling und Birgit Merkelmann-Mrowka am 02.12.2021

Das Denkmalschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen trat erstmals zum 1. Juli 1980 in Kraft und gilt in seiner ursprünglichen Fassung bis auf einige Änderungen im Wesentlichen bis heute. In den nunmehr rund 40 Jahren seines Bestehens hat sich das Denkmalschutzgesetz grundsätzlich bewährt, bedurfte aber insgesamt einer Überarbeitung und Anpassung an die Erfahrungen aus der Anwendung des Gesetzes, an die gesellschaftliche Entwicklung, an internationale Vorgaben sowie an die denkmalschutzrechtliche Rechtsprechung. Der Referentenentwurf einer Novelle des DSchG liegt nun vor.

Mit der Novellierung sollen umfassende Änderungen in Kraft treten, die eine effektivere Anwendung und Umsetzung des Gesetzes für die Zukunft sicherstellen sollen. Neben einer Reihe redaktioneller Änderungen sowie Streichungen bzw. Zusammenlegungen einzelner Regelungen beinhaltet die Neufassung u. a. die Stärkung der Rolle der Eigentümern von Denkmälern, die zeitliche Einschränkung des Denkmalsbegriffs, die Ergänzung eines Schutzumfangs für Denkmalbereiche, die Regelung des Umgebungsschutzes, die Einführung eines deklaratorischen Systems für Bodendenkmäler sowie die Verankerung des UNESCO Welterbe. Des Weiteren gehören von nun an Belange des Wohnungsbaus, des Klimas, des Einsatzes erneuerbarer Energien sowie der Barrierefreiheit zu den im Abwägungsprozess zu berücksichtigen Aspekten. Zur Stärkung der Unteren Denkmalbehörden soll die Struktur der Denkmalbehörden an diejenige der Bauaufsichtsbehörden angepasst werden und die Beteiligung der Landschaftsverbände soll separat von den Zuständigkeitsregelungen in einer neu eingefügten Vorschrift behandelt werden.  

Ihr Ansprechpartner:

alexander beutling gr

Dr. Alexander Beutling
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-74
E-Mail: a.beutling[at]lenz-johlen.de

 

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