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vhw-Seminar mit Dr. Alexander Beutling am 11.11.2015 in Dortmund

Das Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen ist inzwischen mehr als drei Jahrzehnte alt. Gleichwohl sind keineswegs bereits alle Probleme in Rechtsprechung und Literatur "ausgepaukt". Für Neuerungen sorgt nicht der Gesetzgeber, sondern die Rechtsprechung. Nicht nur das Bundesverwaltungsgericht, auch der seit einigen Jahren für das Denkmalrecht zuständige 10. Senat des OVG Münster hat in seiner Rechtsprechung diverse neue Akzente gesetzt.

Das Seminar gibt Antworten auf Fragen zur Eintragung in die Denkmalliste - insbesondere zu der rechtlichen Bewertung von Bauten der 50er, 60er und 70er Jahre - , der Änderung von Baudenkmälern, zu Erhaltungs- und Wiederherstellungspflichten sowie zu Entschädigungsregelungen und zum Übernahmeanspruch.

Ihre Referenten sind:

Dr. jur. Dr. phil. Dimitrij Davydov, Jurist und Kunsthistoriker, nach mehrjähriger Tätigkeit als wissenschaftlicher Referent beim LWL-Amt für Denkmalpflege im Rheinland und dem LWL-Denkmalpflege, Landschaft- und Baukultur in Westfalen ist er dort seit 2013 Justiziar und auch zuständig für die LWL-Archäologie für Westfalen.

Dr. Alexander Beutling, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Lenz und Johlen, Köln. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in denkmalrechtlichen Angelegenheiten. Er berät und vertritt sowohl Gemeinden als auch betroffene Grundstückseigentümer.

Ein ausführliches Seminar-Programm und ein Anmeldeformular finden Sie hier.

Ansprechpartner: 

Dr. Alexander BeutlingDr. Alexander Beutling
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-74
E-Mail: a.beutling@lenz-johlen

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