header veranstaltungen 1170x160

vhw-Seminar mit Dr. Michael Oerder am 07.03.2017 in Köln

Städtebauliche Verträge sind kompliziert. Insbesondere vorhabenbezogene Bebauungspläne weisen eine hohe Fehleranfälligkeit auf. Die Erfahrungen in der Praxis, aber auch die in den letzten Jahren ergangene umfangreiche Rechtsprechung zeigen, dass hier nach wie vor eine erhebliche Unsicherheit besteht. Deshalb widmet das Seminar dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan besonderes Augenmerk.

Außerdem werden die wichtigsten aktuellen Fragen zu städtebaulichen Verträgen (Erschließungsvertrag, Planungsvereinbarung, Planverwirklichungsvereinbarung, Folgekostenvertrag und Durchführungsvereinbarung) anhand von Fallbeispielen behandelt.

TERMIN: Dienstag, 07.03.2017 um 09:30 Uhr
ADRESSE: Leonardo Hotel, Köln

IHR REFERENT: Rechtsanwalt Dr. Michael Oerder

ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner der auf das Öffentliche Recht spezialisierten bundesweit tätigen Rechtsanwaltskanzlei Lenz und Johlen, Köln. Er betreut im Rahmen seines Arbeitsschwerpunktes Baulandentwicklung sowohl Kommunen als auch Investoren bei der Erstellung und im Rahmen der gerichtlichen Kontrollen von Bauleitplänen und von städtebaulichen Verträgen. Dr. Oerder ist Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht NRW im Deutschen Anwaltverein.

Gerne können Sie Ihre konkreten Praxisfälle vorab einreichen, (Bitte spätestens zwei Wochen vor dem Termin an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Sie werden dann im Seminar besprochen.

 

Ihr Ansprechpartner:

michael-oerder klDr. Michael Oerder

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht NRW im Deutschen AnwaltVerein

Telefon: 0221-973002-73
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Back to top

Wir setzen für die technisch fehlerfreie Funktion der Website einen "Session-Cookie" sowie einen Cookie zur Sprachwahlsteuerung ein. Diese gewährleisten die Funktionsweise unserer Webdienste. Mit der Nutzung unserer Internetseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies verwenden. Weitere Cookie-Funktionen (z. B. für Statistiken und Marketingzwecke) werden nicht genutzt.