vhw-Seminar mit Dr. Christian Giesecke und Nick Kockler am 03.05.2017 in Dortmund

Am 16.12.2016 hat der nordrhein-westfälische Landtag den bereits seit längerer Zeit diskutierten Entwurf der Landesregierung zur Neufassung der Landesbauordnung beschlossen. Mit der Novellierung treten umfassendes Änderungen in Kraft. Erklärte Ziele der Neufassung sind u.a. die Verbesserung der Barrierefreiheit, die Anpassung der brandrechtlichen Vorschriften an das System der Musterbauordnung und damit einhergehend die Einführung von Gebäudeklassen sowie die Erweiterung des Katalogs abstandflächenrechtlich privilegierter Bau- und Gebäudeteile. Mit der Neuregelung des § 51 BauO NRW wird den Gemeinden die Befugnis eingeräumt, Zahl und Ausstattung von Kfz-Stellplätzen sowie Fahrradabstellplätzen bei der Errichtung oder wesentlichen Änderung baulicher Anlagen selbst zu regeln.

 

Ansprechpartner:

nick-kocklerDr. Christian Giesecke
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-17
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nick-kocklerNick Kockler
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-81
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