Der Deutsche Anwaltstag ist die bundesweite jährliche Tagung der Anwaltschaft, die sich beruflichen und rechtspolitischen Themen widmet. Der DAT führt jährlich Anwaltschaft, Justiz, Politik, Wissenschaft und Presse zu einem gesellschaftlichen und rechts- und berufspolitischen Austausch zusammen und ist darüber hinaus eine der größten anwaltlichen Fortbildungsveranstaltungen überhaupt.

Am Donnerstag, 25. Mai 2017, 16.00 bis 18.00 Uhr, wird Dr. Thomas Lüttgau, Mitglied des Verwaltungsrechtsausschusses des DAV, zum Thema
Rechtsmittelreform: Abschaffung der Berufungszulassung im Verwaltungsprozessrecht
referieren.

Vertreter des Verwaltungsrechtsausschusses des DAV, des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter- und richterinnen sowie der universitären Forschung untersuchen momentan gemeinsam, ob das Recht der Berufungszulassung im Verwaltungsprozess reformiert werden muss. Seit 20 Jahren ist die VwGO auf dem Stand der 6. VwGO-Änderungsnovelle. Entscheidungen finden fast ausschließlich in der ersten Instanz statt. Die Berufungszulassungsquoten in den Ländern sind sehr unterschiedlich. Beim Deutschen Anwaltstag will man erste Ergebnisse vorstellen.

 

Weitere Informationen zum Anwaltstag und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier:http://anwaltstag.de/de/ueber-den-anwaltstag

Ansprechpartner:

Dr. Thomas LüttgauDr. Thomas Lüttgau
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-25
E-Mail: t.luettgau[at]lenz-johlen.de