vhw-Seminar mit Dr. Markus Johlen am 04.12.2018 in Dortmund

Das Abstandsflächenrecht in NRW wurde geändert und wird am 1.1.2019 in Kraft treten. Die Regelungen des § 6 BauO wurden der Musterbauordnung angepasst und enthalten wesentliche Änderungen, insbesondere entfallen zukünftig die leidigen Themen „16 m“ Schmalseite und Abstände von Dachaufbauten in der geschlossenen Bauweise.

Die Referenten werden auf die Änderungen der neuen Landesbauordnung eingehen. Fragen des Abstandsflächenrechts sind nach wie vor von erheblich praktischer Bedeutung. Werden Abstandsflächen bei einem Bauvorhaben nicht eingehalten, hat der betroffene Nachbar regelmäßig ein Abwehrrecht, da es sich hierbei zugleich um eine nachbarschützende Vorschrift handelt. Wird die Baugenehmigung aufgrund dessen aufgehoben oder der Bau stillgelegt, kommen Schadensersatzansprüche des Bauherrn gegen den Architekten, den Vermesser oder auch die Bauaufsichtsbehörde in Betracht, wenn er im Vertrauen auf den Bestand der Baugenehmigung Investitionen getätigt hat. Bei der Beurteilung der Abstandsflächen ist daher bei allen am Bau Beteiligten und der
Behörde besondere Sorgfalt geboten. Das Abstandsflächenrecht gehört zudem zu den für den Anwender kompliziertesten
Vorschriften des öffentlichen Baurechts. Auch die Rechtsprechung, die bei der Rechtsanwendung zu berücksichtigen ist, ist ständig im Wandel.

Das Seminar vermittelt Ihnen die Systematik des Abstandsflächenrechts einschließlich der unerlässlichen planungsrechtlichen Bezüge und veranschaulicht die gesetzlichen Regelungen durch zahlreiche praktische Anwendungsfälle.

 HINWEIS: ZUSATZTERMIN wegen dern großen Nachfrage am18.012.2018 in Bergisch Gladbach (Bensberg)

Referenten sind:
Prof. Dipl.-Ing. Lothar Buntenbroich, Leitender Stadtbaudirektor der Stadt Köln a.D., Lehrbeauftragter für öffentliches Baurecht an der RWTH Aachen, und

Dr. Markus Johlen, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB. 

Ansprechpartner:

Markus JohlenDr. Markus Johlen
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-55
E-Mail: m.johlen[at]lenz-johlen.de