Die aktuelle politische Diskussion zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge in Nordrhein-Westfalen bildete den Anlass für einen Workshop zum kommunalen Beitragsrecht, der am 07.02.2019 in der Kanzlei Lenz und Johlen stattfand. Rund 30 Beitragspraktiker trafen sich zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch über Themen, die die Rechtsanwälte Rainer Schmitz und Béla Gehrken in Form kurzer Grundsatzreferate präsentierten.

Zur Diskussion der Abschaffung der Straßenbaubeiträge in Nordrhein-Westfalen stellte Rechtsanwalt Rainer Schmitz den Stand der Entwicklung auf der Gesetzgebungsebene dar und erläuterte die denkbaren Szenarien, die sich im Falle einer solchen gesetzgeberischen Entscheidung für laufende bzw. geplante kommunale Straßenbauprojekte sowie die Abwicklung der Beitragserhebungen ergeben. Die häufigen Reaktionen auf lokalpolitischer Ebene, durch Ratsbeschluss Straßenbauprojekte und Beitragserhebungen auszusetzen, bewertete er vor dem Hintergrund der kommunalabgaben-, haftungs- und haushaltsrechtlichen Vorschriften kritisch.

Eine hohe Praxisrelevanz ist im Beitragsrecht stets den Fristen beizumessen. Hierzu vermittelte der Vortrag von Rechtsanwalt Béla Gehrken die aktuelle Rechtsprechung zu den gesetzlichen und außergesetzlichen Fristen im kommunalen Beitragsrecht. Danach haben die die Mitarbeiter in den kommunalen Beitragsabteilungen die bauliche Entwicklung im Gemeindegebiet im Blick zu halten. Denn sowohl unter bauplanungs- als auch aus bauordnungsrechtlichen Gründen können Grundstücke in die Beitragspflicht hineinwachsen, so dass der Lauf der Festsetzungsfrist – insbesondere im Kanalanschlussbeitragsrecht – beginnt. Eine weitere, von der Rechtsprechung neu entwickelte Rechtsfigur zwingt ebenfalls zu erhöhter Fristkontrolle: Nach dem Gebot der Belastungsklarheit und –vorhersehbarkeit muss eine Kommune für alle beitragsfähigen Infrastruktureinrichtungen darauf achten, dass nach deren technischer Fertigstellung die beitragsmäßige Abrechnung deshalb über viele Jahre hinausgeschoben wird, weil noch Rechtsakte fehlen. Die Rechtsprechung bejaht als Ausfluss des Prinzips von Treu und Glauben eine schutzwürdige Erwartung des Anliegers, wonach die sein Grundstück erschließende Anlage (Straße oder Kanal) in einem zeitlich adäquaten Rahmen abgerechnet wird; derzeit ist offen, ob dieser Rahmen bei 10, 20 oder 30 Jahren angesetzt werden muss.

Im zweiten Teil der Veranstaltung hatten die Teilnehmer Gelegenheit, anhand konkreter Fälle aus der Rechtsprechung oder ihrer eigenen laufenden Veranlagungsverfahren das Grundlagenwissen zu wichtigen Einzelfragen des Beitragsrechts auf den aktuellen Stand zu bringen. Aufgrund der positiven Resonanz ist geplant, auch in Zukunft das Format solcher „Workshops“ für kommunale Praktiker bei Lenz und Johlen anzubieten.

Hier finden Sie die Präsentationen der Referenten zum Download:

Rechtsanwalt Rainer Schmitz: Straßenbaubeiträge vor dem Aus? Kommunale Vorkehrungen und Strategien Download

Rechtsanwalt Béla Gehrken: Aktuelle Rechtsprechung zu gesetzlichen und außergesetzlichen Fristen  im kommunalen Beitragsrecht Download

Ansprechpartner:

Rainer-SchmitzRainer Schmitz
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-28
E-Mail:  r.schmitz[at]lenz-johlen.de

 

Bela GehrkenBéla Gehrken
 Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-13
E-Mail: b.gehrken[at]lenz-johlen.de