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Windräder im Vorranggebiet überschreiten zulässigen Lärmwert Mit zwei Urteilen vom 16.02.2011 - 5 K 3/08 und 5 K 4/08 - hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für 7 Windkraftanlagen in der Gemeinde Losheim aufgehoben. Die Windräder stehen innerhalb eines ausgewiesenen Vorranggebietes für Windenergie. Nach der im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eingeholten Lärmprognose wurde der zulässige Lärmimmissionsrichtwert von 40 dB(A) in der Nacht eingehalten. Nach Inbetriebnahme wurde die Prognose durch Lärmmessungen bestätigt. Im Rahmen des Klageverfahrens wurde ein gerichtliches Gutachten eingeholt. Dieses bestätigte die bisherigen Ergebnisse, brachte aber darüber hinaus zum Ausdruck, dass ein Zuschlag für die Impulshaltigkeit der Anlagengeräusche vorzunehmen sei. Im Ergebnis führte dies zum Überschreiten der zulässigen Lärmimmissionswerte in der Nacht. Im Rahmen des Ortstermins bestätigte das Gericht die besondere Lästigkeit der an- und abschwellenden Geräusche der Windräder. Infolgedessen bejahte das Verwaltungsgericht das Erfordernis des Zuschlages wegen Impulshaltigkeit, so dass der für die Nacht geltende Lärmrichtwert überschritten worden ist. Dr. Inga Schwertner Rechtsanwältin Fachanwältin für Verwaltungsrecht

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