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Neue EU-Luftqualitätsrichtlinie umgesetzt Am 06. August 2010 treten in Deutschland strengere Vorgaben über die Luftqualität in Kraft. Damit wird in Deutschland die neue EU-Luftqualitätsrichtlinie umgesetzt. Erstmals werden hiermit Luftqualitätswerte für die besonders gesundheitsschädlichen kleinen Feinstäube (Durchmesser kleiner als 2,5 µm bzw. PM 2.5) festgesetzt. Bereits 2010 tritt ein PM 2.5-Zielwert in Kraft. Als Grenzwert gilt er ab 2015. Unverändert bleiben die Luftqualitätswerte für Feinstäube mit einem Durchmesser kleiner als 10 µm (PM 10) für Stickstoffoxide, Benzol, Schwefeldioxid und andere Stoffe.
Die Richtlinie eröffnet die Möglichkeit einer Fristverlängerung. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage eines Luftreinhalteplans, in dem dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen die Luftqualitätswerte zukünftig eingehalten werden sollen.


Dr. Inga Schwertner
Fachanwältin für Verwaltungsrecht

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