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Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 21.03.2013

Mit Urteil vom 21.03.2013 (Az.: C-244/12) hat der Europäische Gerichtshof(EuGH) in Luxemburg den Umweltschutz bei großen Bauvorhaben gestärkt. Grundsätzlich dürfen diese Projekte nicht ohne eine vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) realisiert werden, wenn sie erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben. Mit ihrem Urteil hat die fünfte Kammer des EuGH nun die Schwellenwerte für die Pflicht zu solchen Prüfungen präzisiert.

Die Entscheidung erging im Zusammenhang mit des Ausbau des österreichischen Flughafens Salzburg. Eine österreichische Regelung sah vor, dass Umweltverträglichkeitsprüfungen erst ab 20.000 Starts im Jahr nötig sind. Der EuGH hält diesen Schwellenwert für unangemessen hoch. Seiner Ansicht nach müssen auch andere Kriterien wie die Bevölkerungsdichte berücksichtigt werden.

Das EuGH-Urteil finden Sie hier.

 

Dr. Inga SchwertnerDr. Inga Schwertner
Fachanwältin für Verwaltungsrecht

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