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Der Rechtsstreit zwischen dem von Lenz und Johlen vertretenen Rhein-Sieg-Kreis und der Umweltorganisation BUND sowie dem beigeladenen Bauherrn, der Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Königswinter, wegen des Genehmigungsverfahrens für den Drachenfels-Glaskubus ist am 09.01.2014 durch einen Vergleich beendet worden.

Der Drachenfels ist mit jährlich etwa 450.000 Besuchern ein touristisches Ziel von überregionaler Bedeutung. Das Drachenfelsplateau, das in dem Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH) "Siebengebirge" liegt, wurde nach jahrelangen Planungen umgestaltet. Dabei wurde ein Glaskubus als Erweiterung des Drachenfelsrestaurants errichtet.

Gegen die Verglasung des Kubus sowie gegen das Lichtkonzept erhob der BUND Bedenken, weil er insbesondere erhöhten Vogelschlag befürchtete. Seiner im August 2011 erhobenen Klage gab das Verwaltungsgericht Köln statt und hob die vom Rhein-Sieg-Kreis erteilte Befreiung von der Naturschutzverordnung auf. Hiergegen legten sowohl der Rhein-Sieg-Kreis als auch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Königswinter Rechtsmittel beim OVG Münster ein.

Auf Anregung des 8. Senates des OVG Münster (Aktenzeichen: 8 A 2063/12) haben die Beteiligten nun eine Einigung erzielt. Die zunächst nur als Zwischenlösung vorgesehenen 2 mm breiten schwarzen horitontalen Linien auf dem Glas sollen auf Dauer beibehalten werden, um Vogelschlag zu vermeiden. Damit ist ein teurer Austausch des Glases entbehrlich. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft hat sich im Übrigen verpflichtet, das derzeitige Lichtkonzept nicht zum Nachteil des Vogelschutzes zu verändern.

 

 Ansprechpartnerin: 

inga-schwertner klDr. Inga Schwertner
Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-18
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