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Regierungspräsidentin informiert frühzeitig über mögliche Verfahrensschritte

Auf die von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft am 09.04.2014 angekündigte neue Leitentscheidung der Landesregierung für die Zukunft des Rheinischen Braunkohlenreviers hat Regierungspräsidentin Gisela Walsken schnell reagiert. Neben den Spitzen des Braunkohlenausschusses und des Kölner Regionalrates hat die Regierungspräsidentin unter anderem die Bürgermeister der Städte Erkelenz, Jüchen und Titz und Vertreter der IG Bergbau, Chemie und Energie, des Rheinischen Landwirtschafts-Verband e.V., des Deutschen Braunkohlen-Industrie-Verein e.V. und der RWE Power AG über Inhalt und Umfang von möglichen Planänderungen informiert.

Die angekündigte Leitentscheidung der Landesregierung wird das Gesicht des Tagebaus Garzweiler II für die Zeit ab 2030 anders aussehen lassen, als es die aktuell noch gültigen Pläne vorgeben. Dafür müssten in den nächsten Jahren umfangreiche Verfahren durch die Kölner Bezirksregierung durchgeführt werden.

„Mir ist es wichtig, schon vor der nächsten Sitzung des Braunkohlenausschusses am 28. April 2014 die Akteure möglicher anstehender Verfahren über Abläufe, Umfang und zeitliche Dimensionen zu informieren. Auch wenn das Ziel heute noch fiktiv ist, ist der Weg planbar. Diese Planbarkeit haben wir heute noch vor dem eigentlichen Startschuss erörtern können“, fasst Regierungspräsidentin Gisela Walsken zusammen.

Im Hinblick auf die Umsiedlung der Erkelenzer Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Unter- und Oberwestrich sowie Berverath ist die Landesregierung weiterhin der Auffassung, dass die weitere Gewinnung der Braunkohle im Tagebau Garzweiler II aus heutiger Sicht mit dem energiewirtschaftlichen und energiepolitischen Erfordernis einer langfristigen Energieversorgung im Einklang steht und damit deren Umsiedlung weiterhin notwendig ist. Die Landesregierung hat gleichzeitig das politische Ziel verkündet, auf die Umsiedlung von Erkelenz Holzweiler, dem Hauerhof sowie Gut Dackweiler mit Rücksicht auf die geänderten energiewirtschaftlichen und energiepolitischen Rahmenbedingungen zu verzichten.

Die angekündigte Leitentscheidung würde eine wesentliche Änderung einer Grundannahme für den Braunkohlenplan Garzweiler II darstellen, welche nach Landesplanungsrecht eine Überprüfung und Änderung des Braunkohlenplans nach sich ziehen würde.

Das Änderungserfordernis wird insbesondere die landesplanerischen Zielfestlegungen

• zur zukünftigen räumlichen und zeitlichen Ausdehnung der Abbaumaßnahme – hier insbesondere die Neufestlegung von Sicherheitslinie und Sicherheitszone sowie der Abbaugrenze und des Abbaubereichs

• zur neuen Lage des Restsees,

• zu den Grundzügen der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung sowie

• möglicherweise auch zu den Festlegungen zum Verkehr und zu Versorgungsleitungen

betreffen.

„Diese Informationsveranstaltung war nur ein erster Schritt auf einem langen Weg, aber ein Zeichen dafür, dass wir die Akteure im Rheinischen Braunkohlenrevier offen, engagiert und eng im Interesse der Bürgerinnen und Bürger vor Ort begleiten werden,“ betonte Regierungspräsidentin Walsken.

 Ansprechpartnerin: 

inga-schwertner klDr. Inga Schwertner
Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-18
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

 

 

 

 

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